Kindeswohlgefährdung
Schutz von Kindern vor Gewalt
Der Schutz von Kindern vor Gewalt und anderen Gefahren geht uns alle an. Aus diesem Grund sind der Kinderschutz und die Kinderrechte fest im Gesetz verankert und gehört zu den gesetzlichen Pflichten einer jeden Kindertageseinrichtung.
Wir haben als Träger dafür Sorge zu tragen, dass die Kinderrechte und der Kinderschutz in der pädagogischen Konzeption festgelegt ist und durch dieses Schutzkonzept klar und deutlich für unsere Einrichtung formuliert und verankert ist. Da kleine Kinder viele Stunden in unseren Einrichtungen verbringen, ist es uns wichtig, dass sie sich sicher fühlen und Vertrauen zu den Menschen haben können, die sie umgeben. Der Schutz der uns anvertrauten Kinder wird durch Maßnahmen der Prävention sowie der Intervention gewährleistet.
Das pädagogische Personal trägt dazu bei, dass Kinder sich in unserer Einrichtung zu starken, fröhlichen, kompetenten und sozialfähigen Menschen entwickeln können. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, dass Kinder ernst genommen werden, ihre Meinung Gehör findet und ihr Wohlbefinden gewährleistet wird. Darüber hinaus ist es für uns von großer Bedeutung, dass Kinder die Möglichkeit haben, jederzeit ihre Bedürfnisse, Wünsche und Befindlichkeiten zu äußern.
Durch unser Schutz- und Präventionskonzept und den transparenten und offenen Umgang mit der Thematik erreichen wir sichere Orte für alle Beteiligten und Haltungs- und Verhaltensstandards für alle Mitarbeitenden in der Kinder- und Betreuungsarbeit im Hinblick auf Grenzen, Nähe und Distanz sowie Handlungssicherheit bei Grenzverletzungen.