Gebühren
Gebühren für die Kindertageseinrichtungen
Die Kindergartengebühren unterscheiden sich bezüglich der Höhe nach den verschiedenen Betreuungsmodellen, der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt sowie der Einkommensstufe.
Es gelten folgende fünf Einkommensstufen:
- Stufe 1: gilt für Familien/Alleinerziehende, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen (z.B. Leistungen SGB II oder SGB XII) oder über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen bis 38.000 € verfügen.
- Stufe 2: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen von 38.000,01 € bis 52.000 € verfügen.
- Stufe 3: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen von 52.000,01 € bis 66.000 € verfügen.
- Stufe 4: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen von 66.000,01 € bis 80.000 € verfügen.
- Stufe 5: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen ab 80.000,01 € verfügen.
Zunächst erfolgt die Einstufung in die Stufe 5. Nur auf fristgerechten Antrag (bis 15.07. des vorangegangenen Kindergartenjahres bzw. bei Neuaufnahme spätestens 4 Wochen vor dem Aufnahmetermin) mit entsprechenden Einkommensnachweisen erfolgt die Überprüfung einer Herabstufung. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die aktuellen Gebührensätze finden Sie in der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartensatzung) ab 01.09.2023.
Möglichkeit der Kostenübernahme bzw. Bezuschussung der Betreuungsgebühren durch das Jugendamt
Beim Landratsamt Esslingen, Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe, besteht die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung für die monatlich zu entrichtenden Benutzungsgebühren zu beantragen. Die Prüfung erfolgt mittels eines Antrags und der Vorlage der entsprechenden Nachweise zu Einkommen und Ausgaben. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erfolgt eine Teilbezuschussung bzw. vollständige Übernahme der Benutzungsgebühr. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich. Den Antrag und weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie zu den Öffnungszeiten im Rathaus bei Helena Raßbach, Zimmer EG 107.
Regelbetreuung
Die Regelbetreuung umfasst 30 Wochenstunden.
Betreuungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Einrichtungen:
Ev. Kindergarten "Unterm Regenbogen"
Verlängerte Öffnungszeiten
Bei den Verlängerten Öffnungszeiten gibt es zwei Betreuungsformen. Es gibt das VÖ-Modell mit 30 Wochenstunden sowie mit 35 Wochenstunden.
Betreuungszeiten:
VÖ-Modell 30 Std.: Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
VÖ-Modell 35 Std.: Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Einrichtungen:
- Kindergarten Spatzenhaus (VÖ-Modell 30 Std. und 35 Std.)
- Kindertagesstätte Beethovenstraße (VÖ-Modell 30 Std. und 35 Std.)
- Ev. Kindergarten "Unterm Regenbogen" (VÖ-Modell 30 Std.)
- Naturkindergarten "Natur-Wölfle" (VÖ-Modell 35 Std.)
Ganztagesbetreuung
Bei der Ganztagesbetreuung gibt es zwei Betreuungsformen.
Das GT-Modell gibt es mit 41 Wochenstunden und 47 Wochenstunden.
Betreuungszeiten:
GT-Modell 41 Std.: Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr und an zwei Nachmittagen bis 17:00 Uhr
GT-Modell 47 Std.: Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Einrichtungen:
Kindertagesstätte Beethovenstraße (GT-Modell 41 Std. und 47 Std.)
Kindertagesstätte Wichtelhaus (GT-Modell 41 Std. und 47 Std.)
Kleinkindbetreuung (1 Jahr bis 3 Jahre)
Bei der Kleinkindbetreuung gibt es vier verschiedene Betreuungsmöglichkeiten.
Betreuungszeiten:
Modell VÖ 35 Std.: Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Modell GT 41 Std.: Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr und an zwei Nachmittagen bis 17:00 Uhr
Modell GT 47 Std.: Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Modell VÖ 30 Std.: Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Die Modelle VÖ 35 Std. sowie GT 41 Std. und 47 Std. stehen in der Kinderkrippe Zwergenhaus Kindern ab 1 Jahr zur Verfügung.
Das Modell VÖ 30 Std. finden Sie im ev. Kindergarten "Unterm Regenbogen" für Kinder ab 2 Jahren. Die Kinder mit 2 Jahren belegen zwei Kindergartenplätze. Es stehen max. vier Plätze für Kinder im Alter von 2 Jahren zur Verfügung. Bei Interesse bitten wir um frühzeitige Anfrage aufgrund der aktuellen Auslastung.
Einrichtungen:
Kinderkrippe Zwergenhaus (Modell VÖ 35 Std. und GT 41 Std. und GT 47 Std.)
Ev. Kindergarten "Unterm Regenbogen" (Modell VÖ 30 Std.)