Gebühren für die Kindertageseinrichtungen
Die Kindergartengebühren unterscheiden sich bezüglich der Höhe nach den verschiedenen Betreuungsmodellen, der Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt sowie der Einkommensstufe.
Es gelten folgende fünf Einkommensstufen:
Stufe 1: gilt für Familien/Alleinerziehende, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen (z.B. Leistungen SGB II oder SGB XII) oder über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen bis 38.000 € verfügen.
Stufe 2: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen von 38.000,01 € bis 52.000 € verfügen.
Stufe 3: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen von 52.000,01 € bis 66.000 € verfügen.
Stufe 4: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen von 66.000,01 € bis 80.000 € verfügen.
Stufe 5: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen ab 80.000,01 € verfügen.
Zunächst erfolgt die Einstufung in die Stufe 5. Nur auf fristgerechten Antrag (bis 15.07. des vorangegangenen Kindergartenjahres bzw. bei Neuaufnahme spätestens 4 Wochen vor dem Aufnahmetermin) mit entsprechenden Einkommensnachweisen erfolgt die Überprüfung einer Herabstufung. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Möglichkeit der Kostenübernahme bzw. Bezuschussung der Betreuungsgebühren durch das Jugendamt
Beim Landratsamt Esslingen, Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe, besteht die Möglichkeit eine finanzielle Unterstützung für die monatlich zu entrichtenden Benutzungsgebühren zu beantragen. Die Prüfung erfolgt mittels eines Antrags und der Vorlage der entsprechenden Nachweise zu Einkommen und Ausgaben. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erfolgt eine Teilbezuschussung bzw. vollständige Übernahme der Benutzungsgebühr. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich. Den Antrag und weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie zu den Öffnungszeiten im Rathaus bei Helena Raßbach, Zimmer EG 107.
Die aktuellen Gebührensätze finden Sie in der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartensatzung) ab 01.09.2023.